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Betriebskostenarten: Laufende öffentliche Lasten des Grundstückes

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, nicht jedoch die Hypothekengewinnabgabe. Weiterhin fallen hierunter: Zweitwohnungsteuer, Deichabgaben, Realkirchensteuern, jedoch nicht Anliegerbeiträge.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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Antje , Karlsruhe