Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 402.837 Anfragen
Britisches College keine Sonderausgabe!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Kosten für den Besuch eines britischen Colleges können nicht als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn die Aufwendungen für einen vergleichbaren inländischen Schulbesuch nicht abziehbar wären. Bei einem relativ hohen Schulgeld
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.