Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Ehedoppelnamen sind ausgeschlossen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bestimmung des § 1355 II BGB schließt die Bildung eines Ehenamens aus, der in Form eines Doppelnamens aus den Geburtsnamen von Frau und Mann zusammengesetzt wird. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht verfassungswidrig und verletzt weder das Persönlichkeitsrecht der Ehegatten noch das Gleichbehandlungsgebot.


BVerfG, 07.02.2002 - Az: 1 BVR 745/99.

Quelle: FamRZ 2002, 530

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Danke

Verifizierter Mandant

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant