Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 419.944 Anfragen

§ 352d Öffentliche Aufforderung

Familienverfahrensgesetz (FamFG)

Das Nachlassgericht kann eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der anderen Personen zustehenden Erbrechte erlassen; die Art der Bekanntmachung und die Dauer der Anmeldungsfrist bestimmen sich nach den für das Aufgebotsverfahren geltenden Vorschriften.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant