Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 419.575 Anfragen

§ 1303 Ehemündigkeit

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant