Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Zulassung
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
In Unterbringungssachen ist eine Rechtsbeschwerde nur dann ohne Zulassung statthaft, wenn sie sich gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts richtet, der die Unterbringung oder die freiheitsentziehende Maßnahme anordnet (§ 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG).
Eine Rechtsmittelbelehrung, die fälschlicherweise darauf hinweist, dass gegen den Beschluss das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde stattfinde, stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar (im Anschluss BGH, 05.07.2017 - Az: XII ZB 509/15).
BGH, 30.01.2019 - Az: XII ZB 554/18
ECLI:DE:BGH:2019:300119BXIIZB554.18.0
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus:
Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.737 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.