Wirecard AG: Ist eine Schadensersatzklage möglich?
Dem Zahlungsdienstleister Wirecard werden Compliance-Probleme, mangelhafte Unternehmensführung, Bilanzmanipulationen und eine unterlassene Börsen-Pflichtmitteilung vorgeworfen. Aktionäre können deshalb - trotz des zwischenzeitlich gestellten Insolvenzantrags - Schadensersatz geltend machen.
Der Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens kann auch dann, wenn die Anteile bereits veräußert wurden, geltend gemacht werden.
Bei einem Insolvenzverfahren würden solche Forderungen jedoch allenfalls nachrangig berücksichtigt werden. Unabhängig davon können Anleger ihre Schadensersatzansprüche aber möglicherweise auch gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young geltend machen. Denn diese hat die Bilanzfälschungen übersehen und fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert und somit u.U. gegen ihre Abschlussprüferpflichten verstoßen.
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