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Wenn der Arbeitgeber eine drohende Insolvenz verschwiegen hat

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kam ein Arbeitsvertrag aufgrund einer falschen Darstellung der wirtschaftlichen Lage seitens des Arbeitgebers, wobei der Hinweis auf eine drohende Insolvenz unterlassen wurde, zustande, der bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage nicht abgeschlossen worden wäre, so haftet der Arbeitgeber dennoch nicht, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Arbeitnehmers durch die Zahlung von Insolvenzgeld gleich darstellt. In diesem Fall besteht kein Schaden auf Seiten des Arbeitnehmers.


BAG, 15.12.2005 - Az: 8 AZR 106/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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