Kam ein Arbeitsvertrag aufgrund einer falschen Darstellung der wirtschaftlichen Lage seitens des Arbeitgebers, wobei der Hinweis auf eine drohende Insolvenz unterlassen wurde, zustande, der bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage nicht abgeschlossen worden wäre, so haftet der Arbeitgeber dennoch nicht, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Arbeitnehmers durch die Zahlung von Insolvenzgeld gleich darstellt. In diesem Fall besteht kein Schaden auf Seiten des Arbeitnehmers.
BAG, 15.12.2005 - Az: 8 AZR 106/05
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