|ANWALTONLINE| >> |NEWSLETTER|
[AnwaltOnline - Newsletter Mai 2002]

************************************************************
* AnwaltOnline - Newsletter                       Mai 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.com                          *
* ISSN: 1619-7143                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************
In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Zum Schadensersatzanspruch und zum Abzug "neu für alt"
    bei einer besonders hochwertigen Klosettbürste <<

 Das Gericht hat den Schadensersatzanspruch der Vermieterin
(Klägerin) gegen die Mieter (Beklagte) abgewiesen und führt
wörtlich aus:

 Soweit die Klägerin einen Schadensersatzanspruch in Höhe
von 186,10 DM im Hinblick auf eine angeblich von den Be-
klagten beschädigte, besonders hochwertige Klosettbürste
geltend macht, besteht ein Anspruch bereits deswegen nicht,
weil der vorzunehmende Abzug "neu für alt" bei einer
mehrere Jahre alten Klosettbürste 100% beträgt. Bei der Be-
messung des Abzuges ist es aufgrund der spezifischen Bean-
spruchung der Klosettbürste unerheblich, ob es sich um eine
hochwertige oder um eine einfache Klosettbürste handelt.

AG Köln, 19.9.2000 – 209 C 202/00
Quelle: WuM 2001, 485

 >> Keine pauschale Kostenabgeltung im Formularmietvertrag
    bei einverständlicher Auflösung des Mietverhältnisses <<

 Der vom Vermieter verwendete Formularmietvertrag enthielt
folgende Klausel: "Sollte das Mietverhältnis auf Wunsch des
Mieters vor Ablauf der Vertragszeit bzw der gesetzlichen
Fristen einverständlich beendet werden, zahlt der Mieter
als pauschale Abgeltung der Kosten der vorzeitigen Beendi-
gung des Mietverhältnisses an den Vermieter den Betrag der
zuletzt vereinbarten Kaltmiete für einen Monat" Das Gericht
stellte fest, dass die Klausel nicht Bestandteil des Miet-
vertrags geworden sei, da es sich dabei um eine Über-
raschungsklausel im Sinne von § 3 AGB-Gesetz handle. Aber
auch, wenn die Klausel Vertragsbestandteil geworden wäre,
müsste sie nach § 9 AGB-Gesetz als unwirksam angesehen
werden, da sie dem Mieter den Nachweis abschneide, dass im
Einzelfall keine oder nur geringere Kosten entstanden seien,
als dem Betrag einer Monatsmiete entspreche.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.02.2000; Quelle WM 2000,237

 >> Wohnung muss bei Auszug komplett geräumt werden <<

  Mieter müssen ihre Wohnung beim Auszug komplett ausräumen
und von ihnen während der Mietzeit eingebrachte Einbauten
entfernen. Hierunter fallen auch Einbauküchen oder Teppich-
böden. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, ist der
Vermieter zur Entfernung der Einbauten auf Kosten des
Mieters berechtigt.

OLG Frankfurt a.M., Az.: 1 U 190/99

 >> Mangelnde steuerrechtliche Anerkennung von Mietverträgen
    zwischen nichtehelichen Lebenspartnern <<

 Die steuerrechtliche Anerkennung des Mietzinses als abzugs-
fähig hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Bewohnt
der Steuerpflichtige zusammen mit seiner Lebensgefährtin das
von ihm errichtete Einfamilienhaus und schließt er daneben
einen Mietvertrag über das Objekt ab, so ist nach einem
Urteil des Bundesfinanzhofes nicht der zivilrechtliche Ver-
trag, sondern die persönliche Beziehung der Partner die
Grundlage des gemeinsamen Wohnens. Damit aber sei der
Steuerabzug zu versagen.

Bundesfinanzhof, Az.: IX B 55/01

weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Hausmeister- oder Hauswartskosten als Betriebskosten? <<

Die meisten Mieter waren schon einmal mit der jährlichen
Betriebskostenabrechnung konfrontiert, deren einzelne
Positionen  nicht selten Kopfzerbrechen bereiten, sei es,
weil ein Kostenansatz besonders hoch erscheint, sei es, weil
unklar ist, ob bestimmte Kosten überhaupt auf den Mieter
übergewälzt werden können. Die populären Ratgeber sind zahl-
reich und widersprechen sich nicht selten. Harmlos er-
scheinen da in der Regel die Kosten für Hauswart oder Haus-
meister. Doch Vorsicht: Hier ist genau zu prüfen, welchen
Tätigkeiten dieser nachgeht. Nicht für alle entstehenden
Kosten muss der Mieter aufkommen.

Kosten für einen Hausmeister oder einen Hauswart können nach
§ 27 Anlage 3 der II. Berechnungsverordnung - der insofern
einschlägigen gesetzlichen Grundlage - prinzipiell auf den
Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag verein-
bart wurde. Hierbei geht der Gesetzgeber allerdings davon
aus, dass der Hausmeister oder Hauswart "klassische" Tätig-
keiten wie die Flurreinigung, das Schneeschippen oder die
Gartenpflege übernimmt, mit einem Wort: das Gebäude "in
Ordnung" hält.

Oftmals ist der Hausmeister oder Hauswart allerdings in
gänzlich anderen Bereichen beschäftigt: So wird er bei-
spielsweise oftmals auch kleinere Reparaturen im Haus aus-
führen oder Verwaltungsarbeiten wie Betreuung von Mieter-
wechseln oder die Kommunikation mit öffentlichen Ein-
richtungen wie Müllabfuhr etc. übernehmen. Weder für die
Kosten für Reparaturen, noch für diejenigen von Verwaltungs-
arbeiten muss der Mieter aufkommen. Dies gilt selbst dann,
falls etwas entsprechendes im Mietvertrag vereinbart sein
sollte. Eine derartige Vereinbarung ist nämlich unwirksam.
Der Vermieter hat von vornherein den Teil der Hausmeister-
oder Hauswartkosten, der auf derartige Tätigkeiten entfällt,
herauszurechnen und bei der Berechnung des Nebenkosten-
anteils des Mieters außer Acht zu lassen. Für den Vermieter
kann diese Berechnung schwierig werden, wenn der Hausmeister
oder Hauswart nicht Buch darüber geführt hat, welchen Anteil
seiner Arbeitszeit er für "klassische" Tätigkeiten aufge-
wandt hat, welchen hingegen für Reparatur- oder Verwaltungs-
arbeiten. Der Vermieter muss sich notfalls mit einer
realistischen Schätzung behelfen.

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
 >> Kabelanschluss oder Parabolantenne  - Was der Mieter vom
    Vermieter verlangen kann <<

Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline Direkt

************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteils- und Mietspiegeldatenbank und erweitern unser
   Angebot für Sie.

2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Mietrecht. Auch zu den Gebieten des Arbeitsrechts,
   des Reiserechtes, des Betreuungsrechts und des Familien-
   rechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
   Informationen.

   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können.
   Beratung

3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
   auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
   Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
   zu. Zusätzlich gibt es viele exclusive Extras auf unseren
   Seiten. Für nur EURO 22,99 / Jahr entgeht Ihnen nichts
   mehr - und das sind noch nicht mal EURO 1,92 im Monat!

   Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
   forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.

   Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
   Direkt haben, erfahren Sie unter
   AnwaltOnline Direkt

4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
   Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
   Newsletter zum Thema Ihres Interesses:

   Arbeitsrecht - mailto:join-AR-news@anwaltonline.net

   Familienrecht - mailto:join-FR-news@anwaltonline.com

   Reiserecht - mailto:join-news@anwaltonline.org

   Betreuungsrecht - mailto:join-news@anwaltonline.net

   Verkehrsrecht - mailto:join-VR-news@anwaltonline.org

5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern austauschen?
   Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
   beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
   beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
   nicht von AnwaltOnline beantwortet.

   Forum für Fragen und Themen zum Mietrecht

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

    Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
    Verbesserungsvorschlag zu machen:
    mailto:kontakt@anwaltonline.com

    Um das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
    mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
    mailto:leave-news@anwaltonline.com

    oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=MR

    Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
    mailto:join-news@anwaltonline.com

    oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=MR

    Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
    mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
    erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
    http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=MR

    Für Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
    mailto:sales@anwaltonline.com

    Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
    Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
    Webseite.
    mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage

************************************************************

*5* (P) (C) 2002 AnwaltOnline
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf das eigene Mietverhältnis übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com