[AnwaltOnline - Newsletter August 2000]************************************************************
* AnwaltOnline - Newsletter August 2000 *
* von http://www.AnwaltOnline.com *
* ISSN: 1511-7774 *
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In dieser Ausgabe:*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues>> Mietminderung bei Zugangsverweigerung für Besucher <<
Die Verweigerung des Zugangs zur Mietwohnung für den
Lebensgefährten duch den Vermieter bewirkt eine Miet-
minderung, die bis zur vollständigen Befreiung gehen kann.LG Gießen, Urt. vom 1.3.2000 – 1 S 443/99
>> Mietminderung bei Elektrosmog <<
Gesundheitsängste des Mieters wegen Mobilfunkantennen in der
Nähe seiner Wohnung können nur dann einen Mangel der Wohnung
begründen, wenn nach dem Stand der Wissenschaft Gesundheits-
gefährdungen möglich sind.
Die Auffassung bestimmter Kreise oder der Umstand, daß
Gefahren nicht völlig auszuschließen sind, reichen nicht aus.AG Traunstein, Urt. vom 3.3. 1999 – 310 C 2158/98
>> Chemische Aufbereitung von Leitungswasser <<
Ein Mieter hat keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter
es unterläßt, das Leitungswasser chemisch aufzubereiten,
wenn das aufbereitete Leitungswasser lebensmittelrechtlich
unbedenklich ist.LG Braunschweig, Urt. vom 5.5. 2000 – 6 S 972/99
>> Treppenhauslift für behinderten Mieter <<
Nach Treu und Glauben kann ein Vermieter gehalten sein,
einen Eingriff in die Bausubstanz auch außerhalb der
Mietwohnung hinzunehmen, wenn der Mieter diesen auf seine
Kosten veranlaßt und nach Abwägung der beiderseitigen
Belange das unabweisbare Bedürfnis des Mieters an der
begehrten baulichen Änderung das entgegenstehende Interesse
des Vermieters deutlich überragt.LG Duisburg, Urt. vom 10.12.1996 – 23 S 452/96
>> Zurückbehaltungsrecht bei Mangel <<
Der Mieter kann seine Zustimmung zur Mieterhöhung nach
§ 2 MHRG nicht deshalb verweigern, weil die Mietwohnung
Mängel aufweist und er einen Anspruch auf Beseitigung
dieser Mängel gegen den Vermieter hat. Es besteht also
insoweit kein Zurückbehaltungsrecht.OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 29.07.1999
- Rechtsentscheid - 20 ReMiet 1/96
Quelle NJW 2000, S. 2115************************************************************
*2* Das Thema des MonatsGewerbliche Nutzung von Mieträumen
Mit dem Newsletter August 2000 wollen wir eine Artikelreihe
zum Thema „Gewerbliche Nutzung von Mieträumen“ bzw. zum
gewerblichen Mietrecht im allgemeinen starten. Denn zum
einen unterscheidet sich das gewerbliche Mietrecht nicht
unerheblich vom Wohnraummietrecht, zum anderen stellt sich
häufig die Frage, welche Tätigkeiten des Mieters in der
gemieteten Wohnung der Vermieter zu erlauben verpflichtet
ist.Gewerbliche Benutzung von Mieträumen
Die gewerbliche Benutzung der Wohn- und Nebenräume einer
Mietwohnung, d.h. die Benutzung zum Zwecke der Einkommens-
erzielung, ist nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig.
Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis kann der Vermieter
von der Erhöhung des Mietzinses abhängig machen, ohne daß er
gegen § 2 des Miethöhegesetzes verstößt. Benutzt der Mieter
seine Mietwohnung zu gewerblichen Zwecken, ohne die
erforderliche Erlaubnis des Vermieter eingeholt zu haben, so
liegt eine vertragswidrige Benutzung vor, die den Vermieter,
nachdem er den Mieter zuvor abgemahnt hat, zu einer
außerordentlichen Kündigung nach § 553 BGB berechtigt.
Der Vermieter kann, auch ohne entsprechende Vereinbarung im
Mietvertrag, verpflichtet sein, die gewerbliche Nutzung zu
dulden. Das ist dann der Fall, wenn dadurch keine bauliche
Änderung der Mieträume erforderlich wird, Räume oder Zugänge
nicht beschädigt werden und die übrigen Hausbewohner nicht
unzumutbar belästigt werden.Unter Zugrundelegung dieser Voraussetzungen sind
grundsätzlich genehmigungsfähig:
- Heimarbeit
- Kleinbetriebe mit sehr geringem Kundenbesuch ohne
HilfskräfteKeine gewerbliche Nutzung und damit auch keine Genehmigungs-
pflicht liegt vor bei
- geringfügigen Büroarbeiten
- künstlerischen oder wissenschaftlichen Tätigkeiten, die
gewöhnlich in der Wohnung ausgeübt werden.Ein Sonderproblem stellt eine Betätigung als Tagesmutter
dar. Nach Ansicht des LG Hamburg NJW 82, 2387 soll es grund-
sätzlich erlaubt sein, tagsüber fremde Kinder als Tages-
mutter zu betreuen. Die Zulässigkeit einer derartigen
Betätigung werde aber an der Stelle begrenzt, wo die Anzahl
der Kinder oder die Art ihrer Beschäftigung im Tagesverlauf
den Wohncharakter der Mieträume übersteige und der
vertragliche Rahmen der Wohnungsnutzung gesprengt werde.
Insbesondere sind auch die Interessen der übrigen
Hausbewohner zu berücksichtigen. In dem zitierten Fall hatte
das LG Hamburg die Aufnahme dreier Kinder – zusätzlich zu
dem eigenen- - als noch zulässig angesehen.************************************************************
*3* Neues bei AnwaltOnline1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
Urteilsdatenbank für Sie.2. Betreuungsrecht
In gewohnter AnwaltOnline Qualität erhalten Sie nun
alle wichtigen Informationen zum Betreuungsrecht auf
mehr als 600 Seiten.
Immer mehr Menschen werden immer älter, leider nicht nur
"in körperlicher und geistiger Frische". Mit den damit
verbundenen Problemen befasst sich unter anderem das seit
1992 geltende Betreuungsrecht. Mit ihm wurden
Entmündigung und Gebrechlichkeitspflegschaft abgeschafft
und durch das flexiblere Instrument der Betreuung
ersetzt. Jeder kann damit konfrontiert werden: als
Betreuter, Angehöriger eines zu Betreuenden oder
möglicher Betreuer. In Frage und Antwort führt
Anwaltonline in die Grundzüge des Betreuungsrechts ein
und gibt praktische Tipps für Betroffene. Außerdem finden
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Gerichtsentscheidungen zum Betreuungsrecht. Auf Wunsch
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