Prüfung des kompletten Mietvertrags
Stellungnahme zu allen problematischen Abschnitten (keine Neugestaltung)
Konkrete Fragen zum Mietvertrag sind i.d.R. im Preis enthalten
Rückfragen zur Prüfung sind 14 Tage lang inbegriffen
Antwort i.d.R. binnen weniger Stunden
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht
Mietverträge laufen regelmäßig lange - doch die Rechtsprechung schläft nicht. Was bei noch Vertragsschluss gültig war, kann durchaus bereits durch den BGH oder ein anderes Gericht kassiert worden sein.
Lassen Sie den Vertrag mit der neuesten Rechtsprechung abgleichen und finden Sie alle ungültigen Klauseln. Gerade bei Schönheitsreparaturen weisen viele Verträge ungültige Vereinbarungen auf, so dass der Mieter letztendlich gar nicht renovieren muss!
Verschaffen Sie sich Klarheit darüber, wozu der Mietvertrag die Vertragsparteien wirklich verpflichtet.
Wie können wir Ihnen helfen?
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