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Pauschaler Freibetrag für die Altersvorsorge

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein pauschaler Satz in Höhe von 20 Prozent des Bruttoeinkommens kann unterhaltsmindernd abgesetzt werden, wenn sich um einen nicht sozialversicherungpflichtigen Elternteil handelt. Dabei ist es unerheblich, in welcher Form die Altersvorsorge getroffen wird.


BGH - Az: XII ZR 102/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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