[AnwaltOnline - Familienrecht Januar 2009]
************************************************************************
* AnwaltOnline - Familienrecht Januar 2009 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/ *
* ISSN: 1511-8983 *
************************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.
************************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
************************************************************************ ************************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
>> Scheidungsfolgenausschluss und Erkrankung eines Ehegatten
Die Erkrankung eines Ehegatten kann die Berufung des anderen Ehegatten
auf den ehevertraglich vereinbarten Ausschluss von nachehelichem
Unterhalt und Versorgungsausgleich grundsätzlich als
rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) erscheinen lassen.
Das führt in der Regel aber nicht dazu, dass nunmehr die gesetzlichen
Regelungen über die Scheidungsfolgen eintreten. Vielmehr hat sich die
gegebenenfalls gebotene richterliche Anpassung des Vertrages
grundsätzlich darauf zu beschränken, solche Nachteile auszugleichen, die
als ehebedingt anzusehen sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn der
erkrankte Ehegatte in der Ehe auf eine eigene mögliche Erwerbstätigkeit
verzichtet hatte und nunmehr eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, die
niedriger ist als die Rente, die er bezöge, wenn er in der Ehe
berufstätig geblieben wäre.
BGH, 28.11.2007 - Az: XII ZR 132/05
>> Keine Rechtsbeschwerde privatrechtlich organisierter Träger der
betrieblichen Altersversorgung bei Versorgungsausgleich
Ein privatrechtlich organisierter Träger der betrieblichen
Altersversorgung, der keine Realteilung zulässt, ist am Verfahren über
den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich grundsätzlich nicht
materiell beteiligt. Er kann mit der Rechtsbeschwerde nicht geltend
machen, das bei ihm bestehende Anrecht sei in der Ausgleichsbilanz der
Ehegatten mit einem fehlerhaften Wert (hier: insgesamt volldynamisch
statt angeblich statisch) berücksichtigt worden.
BGH, 9.1.2008 - Az: XII ZB 62/07
>> Aufhebbarkeit eines Erbverzichts
Ein Zuwendungsverzicht kann (ebenso wie der Erbverzicht) durch
notariellen Vertrag mit dem Erblasser wieder aufgehoben werden, wenn der
Erblasser den Rechtszustand vor dem Verzicht durch Verfügung von Todes
wegen nicht vollständig wiederherstellen könnte.
BGH, 20.2.2008 - Az: IV ZR 32/06
>> Abänderungsklage bei mutwilliger Aufgabe des Arbeitsplatzes
Die Abänderung eines wegen mutwilliger Aufgabe einer gut bezahlten
Arbeitsstelle auf fiktiver Grundlage ergangenen Unterhaltsurteils ist
nicht bereits mit der Behauptung zulässig, der Abänderungskläger genüge
inzwischen seiner Erwerbsobliegenheit, verdiene aber weniger als zuvor.
Erforderlich ist vielmehr, dass der Abänderungskläger geltend macht, er
hätte die frühere Arbeitsstelle inzwischen aus anderen Gründen verloren.
BGH, 20.2.2008 - Az: XII ZR 101/05
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Beurteilung der Dynamik eines Anrechts
>> Anforderungen für Anspruch auf Betreuungsunterhalt
>> Bestattungskosten der Kinder - Eltern haften
>> Stundung einer titulierten Unterhaltsforderung - Neubeginn der
Verjährungsfrist
Den Jahreszugang Familienrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
https://www.anwaltonline.com/benutzer/registrierung
Im Bereich Familienrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 1.275 Urteile.
Weitere aktuelle Urteile
************************************************************************ ************************************************************************
*2* Das Thema des Monats
>> Unterhaltsbedarf - Mehrbedarf - Sonderbedarf bei Minderjährigen. Wer
muss zahlen?
> Grundsätzliches
Der regelmäßige monatliche Unterhaltsbedarf von Minderjährigen wird von
den Familiengerichten bundesweit der Düsseldorfer Tabelle entnommen,
wobei die Oberlandesgerichte für ihre jeweiligen Bezirke Richtlinien zur
Anwendung dieser Tabelle erlassen haben, deren Einzelheiten differieren.
Für die neuen Bundesländer sind die Tabellenwerte teilweise niedriger
als für die alten Länder.
Die Sätze der Tabelle decken den gesamten Bedarf ab. Sie gehen davon
aus, dass das unterhaltsberechtigte Kind beim betreuenden Elternteil
wohnt, so dass kein Abzug für Wohnbedarf vorgenommen werden kann. Ferner
unterstellt die Tabelle, dass das Kind bei einem der beiden Elternteile
ohne zusätzliche Kosten krankenversichert ist. Ist dies nicht der Fall,
kommen die Kosten der Krankenversicherung zu den Tabellensätzen hinzu.
Auch Taschengeld, Aufwendungen für Spielzeug, Bücher, der Besuch
sportlicher und kultureller Veranstaltungen, gehört im allgemeinen zu
dem durch die Tabellensätzen abgedeckten allgemeinen Unterhaltsbedarf.
Die Tabellensätzen umfassen aber nicht etwaigen Mehrbedarf und auch
nicht etwaigen Sonderbedarf.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
> Was ist Mehrbedarf?
Zum Mehrbedarf gehören etwa die Kosten für den Besuch einer
Kindertagesstätte, der Besuch einer Privatschule oder eines Internats,
Aufwendungen für Musikunterricht, Sporttraining. Voraussetzung dafür
ist, dass hinsichtlich des Besuchs [... weiterlesen ...]
> Was ist Sonderbedarf?
Unter Sonderbedarf versteht man einen unregelmäßig auftretenden, im
Verhältnis zum laufenden Unterhalt außergewöhnlich hohen Bedarfsposten,
der auch nicht durch Bildung zumutbarer Rücklagen aus dem laufenden
Unterhalt gedeckt werden kann. [... weiterlesen ...]
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Den Jahreszugang Familienrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline-Direkt
************************************************************ ************************************************************ *3* Mehr von AnwaltOnline
Rechtsberatung
Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren Autoren (zugel.
Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
Beratung
Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen Newsletter
zum Thema Ihres Interesses:
Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht - Reiserecht
Betreuungsrecht - Verkehrsrecht
https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
Abonnieren Sie die Bereiche, die für Sie von Interesse sind - der
Bezug ist selbstverständlich kostenfrei.
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
Kontakt
mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen / Abonnieren / Emailänderung
Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre Email-Adresse zu
ändern, besuchen Sie https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
Werbung auf AnwaltOnline
Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten bzw. 200.000 Besucher im Monat!
mailto:sales@anwaltonline.com
Urteilsübersicht zum selberkonfigurieren - kostenlos!
https://www.anwaltonline.com/fuer-webseiten
Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:
https://www.AnwaltOnline.com/rss/rss.xml
************************************************************************
*5* (P) (C) 2009 AnwaltOnline GbR
Inh. A. Theurer & M. Winter
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin
0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz;
ggf. abweichender Mobilfunktarif
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung
von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle
Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind
Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur
für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von https://www.AnwaltOnline.com
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


