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FAMILIENRECHT

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Qualifizierte Unterhaltsberechnung: unkompliziert, schnell und günstig!

Unterhaltsberechnung zum günstigen Pauschalpreis von nur € 79,95 incl. MwSt.

Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt. Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.

Verschenken Sie nichts: Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden! Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend! Wenn Sie zu lange warten, verschenken Sie Ihr Geld!

So könnte Ihre Berechnung aussehen: Beispiel für eine Unterhaltsberechnung

Alternativ können Sie auch unser Formular ausfüllen und uns zusenden: Word - RTF-Format - Text-File - PDF.

Wir akzeptieren: Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal

Rechtsschutzversichert? Dann müssen Sie sich um nichts kümmern - wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung für Sie (Abrechnung nach RVG)!

Was erhalten Sie?
  • Unterhaltsberechnung auf Basis der übermittelten Daten
  • Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung
  • Ausführliche, individuelle Berechnung des Unterhalts
  • Berechnung in nachvollziehbaren Einzelschritten
  • Erläuterungen zur Berechnung
  • Klare Empfehlung, was zu tun ist
  • Rückfragen - egal wie viele - einbegriffen, solange sich der Sachverhalt nicht ändert oder erweitert
  • Der beratende Anwalt haftet für die Beratung
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 6 Stunden nach Gebühreneingang
  • 10 Gründe für die Beratung über AnwaltOnline
  • Unterhaltsberechnung

    Falls Sie gegen mehrere Personen Unterhaltsansprüche geltend machen wollen oder mehrere Personen gegen Sie Unterhaltsansprüche geltend machen, wiederholen Sie bitte die erbetenen Angaben für jeden Beteiligten.

    Damit Unterhaltsansprüche zuverlässig berechnet werden können, ist es wichtig, dass die weiteren Angaben so genau wie möglich gemacht werden.

    Vor- und Zuname: 
    Straße, Hausnummer: 
    PLZ, Ort: 
    Geburtstag: 
    Personenstand: 
    Seit (außer ledig): 
    Ich beanspruche Unterhalt
    Ich soll Unterhalt zahlen
    Ich möchte eine schriftliche Rechnung erhalten (3,00 Euro inkl. MwSt.)
    Ich bin rechtschutzversichert
    Ich habe die AGB und Leistungsbeschreibung zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
    Ihre Email: 

    Dieses Angebot gilt nicht für besonders aufwendingen Berechnungen, bei besonders vielen klärungsbedürftigen Punkten oder Berechnungen die grenzüberschreitend gelagert sind. Für derartige Fälle behalten wir uns das Recht vor, Ihnen ein individuelles Angebot zu machen. Sollten Sie dieses ablehnen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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    Bewertungen unserer Mandanten

    Durchschnitt: 3,86 von 4 Sternen


    Prima Leistung, sehr schnell und güstig.
    Ampntoula Moustafa, Dortmund


    Eine sehr klar formulierte Anwort mit bestem Sachverstand, die fast alles abgedeckt hat. Absolut empfehlenswert!
    Kathrin Ziemann, Pinneberg


    Sehr schnelle und kompetente Beratung zu einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis.
    Dr. Jutta Waizenegger, Isny


    umfassend schriftlich, dass weitere Beratung/ Rückfragen überflüssig
    Dr. Norbert Janser, Bergheim


    Mit der Beratung bin ich sehr zufrieden, ganz besonders gut finde ich, dass der Anwalt einen Sprachstil/Schreibstil verwendet, der auch für den ratsuchenden Laien verständlich und nachvollziehbar ist - kein Juristenkauderwelsch - ganz klare deutsche Sprache - DANKE
    Karla Spindler, Schönbrunn

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