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Unterhalt berechnen lassen: Kindes-, Ehe- & Trennungsunterhalt

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Sie können die relevanten Angaben (Einkommen, Ausgaben, Kinder) auch einfach ⏩ hier vornehmen und das restliche Formular überspringen.

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Unterhalt

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Das Versenden von Unterlagen zum Einkommen erfordert eine Einkommensnachberechnung.

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* Pflichtfeld; genannte Preise enthalten die gesetzliche MwSt.

Ergänzende Bedingungen zu diesem Angebot:

Dieses Angebot gilt nur für eine Unterhaltsberechnung mittels der im Formular erfassten Angaben per E-Mail nach bundesdeutschem Recht. Sofern Sie eine Zusendung des Ergebnisses auf Anwaltspapier wünschen, wird ein Zuschlag i.H.v. € 99,95 inkl. MwSt. erhoben.

Im Falle einer besonders aufwendigen Konstellation oder bei besonders vielen klärungsbedürftigen Punkten behalten wir uns das Recht vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.

Eine Nachberechnung der Einkommensverhältnisse über Ihre im Formular gemachten Angaben hinaus erfolgt im Rahmen des Standardangebotes nicht. Sofern Sie die Berechnung mit Einkommensermittlung wählen, ist die Ermittlung für ein Elternteil eingeschlossen. Bei besonders umfangreichen Berechnungen behalten wir uns das Recht vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.

Das optionale Anwaltsgespräch umfasst keine über das Ergebnis der Berechnung hinausgehenden Punkte und ist innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Erhalt der Berechnung in Anspruch zu nehmen.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

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Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.

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Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.

Wann lohnt es sich, Unterhalt professionell berechnen zu lassen?

Wer Unterhalt berechnen lassen möchte, unterschätzt schnell die Komplexität: Eine Unterhaltsberechnung ist weit mehr als ein Blick in die aktuelle Düsseldorfer Tabelle. Bereinigtes Einkommen, berufsbedingte Fahrtkosten, Wohnvorteil, private Altersvorsorge, Verbindlichkeiten und die Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter - all das beeinflusst das Ergebnis erheblich. Wer zu wenig fordert oder zu viel zahlt, verliert dauerhaft Geld; denn Unterhaltsansprüche können grundsätzlich nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Eine rechtssichere Unterhaltsberechnung online durch einen Experten schützt Sie vor teuren Fehlern auf beiden Seiten.

Seit 1999 bieten unsere erfahrenen Anwälte im Familienrecht die Online-Unterhaltsberechnung als Festpreisangebot an - eines der ersten Angebote dieser Art in Deutschland. Die vorliegende Unterhaltsberechnung wird von unserem Fachanwalt für Familienrecht durchgeführt und berücksichtigt stets die aktuellste Rechtsprechung sowie die regional geltenden OLG-Unterhaltsleitlinien.

Abschnitt 2 - Unterhaltsarten

Welche Unterhaltsarten werden berechnet?

Das Angebot deckt alle wesentlichen Unterhaltskonstellationen nach bundesdeutschem Recht ab - ob Kindesunterhalt berechnen, Ehegattenunterhalt oder besondere Konstellationen. Das Anfrageformular passt sich automatisch an Ihre Situation an:

  • Trennungsunterhalt - Unterhalt gegen den getrennt lebenden Ehegatten
  • Nachehelicher Unterhalt - Unterhaltsanspruch nach rechtskräftiger Scheidung
  • Kindesunterhalt für minderjährige Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle (inkl. Mangelfall-Berechnung)
  • Kindesunterhalt für volljährige Kinder (inkl. BAföG und Ausbildungsvergütung)
  • Kindesunterhalt im Wechselmodell - bei paritätischer Betreuung durch beide Elternteile
  • Unterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB)
  • Elternunterhalt und sonstige Unterhaltsansprüche

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Präzise Berechnung: Stets auf Basis der aktuellen Düsseldorfer Tabelle und der anwendbaren OLG-Leitlinien - mit bereinigtem Einkommen und allen unterhaltsrechtlich relevanten Abzügen.
  • Schnelles Ergebnis: In der Regel erhalten Sie Ihre erläuterte Berechnung bereits wenige Stunden nach Zahlungseingang per E-Mail.
  • Transparenter Festpreis: Klare Paketpreise ohne versteckte Kosten - kein offenes Kostenrisiko wie bei stundensatzbasierter Abrechnung.
  • Alle Unterhaltsarten aus einer Hand: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Wechselmodell, Elternunterhalt - vollständig abgedeckt.
  • Auslandsbezug kein Hindernis: Berechnung auch bei Wohnsitz im Ausland oder ausländischem Einkommen - rechtssicher nach bundesdeutschem Recht.
  • Ergebnis auf Wunsch auf Anwaltspapier: Gegen Zuschlag als offizielles anwaltliches Schreiben im PDF-Format - ideal zur Vorlage beim Unterhaltspflichtigen oder für außergerichtliche Verhandlungen.
  • Rechtsschutzversicherung nutzbar: Wir stellen kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung erfolgt nach RVG - auch bei diesem Festpreisangebot.
  • Jahrzehntelange Erfahrung: Angeboten seit 1999 - mit der Expertise aus tausenden bearbeiteter Unterhaltsberechnungen im deutschen Familienrecht.

Unsere Pakete im Überblick

Alle Pakete beinhalten eine erläuterte, anwaltlich geprüfte Unterhaltsberechnung per E-Mail nach bundesdeutschem Recht - unabhängig davon, ob Kindes- oder Ehegattenunterhalt berechnet wird. Wählen Sie das Paket, das am besten zu Ihrer Situation passt:

  • Basis-Berechnung (Inland): Schneller, rechtssicherer Einstieg bei klaren Einkommensverhältnissen - auf Basis Ihrer Formularangaben.
  • Berechnung mit Einkommensnachberechnung: Ideal, wenn Lohnabrechnungen vorliegen oder das Einkommen steuerlich bereinigt werden muss (ein Elternteil inklusive).
  • Berechnung mit persönlichem Telefonat: Ihre Berechnung plus anwaltliches Gespräch (max. 30 Minuten) zum Ergebnis - für alle offenen Fragen unmittelbar nach der Berechnung.
  • Premium-Kombination: Das Rundum-sorglos-Paket aus Berechnung, Einkommensnachberechnung und persönlichem Anwaltsgespräch.
  • Berechnung mit Auslandsbezug: Für Fälle mit Wohnsitz im Ausland oder ausländischem Einkommen - jeweils als Basis oder mit Einkommensnachberechnung und/oder Telefonat.
  • Option: Ergebnis auf Anwaltspapier: Gegen Zuschlag als anwaltliches Schreiben im PDF-Format - z. B. zur Vorlage beim Unterhaltspflichtigen oder für außergerichtliche Einigungen.

Zahlung bequem per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder PayPal. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Geben Sie Ihre Versicherungsdaten einfach im Formular an - wir übernehmen die Deckungsanfrage kostenlos und rechnen bei Kostenübernahme direkt nach RVG mit Ihrer Versicherung ab.

Typische Anwendungsfälle

  • Erstberechnung bei Trennung oder Scheidung: Wie viel Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt steht mir zu - oder bin ich zur Zahlung verpflichtet?
  • Überprüfung und Anpassung: Neuberechnung bei Einkommensänderungen, Jobwechsel, Elternzeit oder wenn ein Kind in eine neue Altersgruppe der Düsseldorfer Tabelle wechselt.
  • Abänderung eines Unterhaltstitels: Prüfung, ob eine Abänderungsklage Aussicht auf Erfolg hat - auf Basis einer aktuellen, anwaltlich geprüften Berechnung.
  • Kindesunterhalt im Wechselmodell: Berechnung bei paritätischer Betreuung - ein komplexer Sonderfall, der präzise familienrechtliche Expertise erfordert.
  • Auslandsbezug: Berechnung auch bei Wohnsitz im EU- oder Nicht-EU-Ausland oder bei ausländischem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
  • Tabellenanpassung: Nach jeder Anpassung der Düsseldorfer Tabelle oder der OLG-Leitlinien kann eine Neuberechnung finanziell erheblich relevant sein.

Was ist nicht enthalten - und wie geht es weiter?

Die Unterhaltsberechnung liefert eine erläuterte, anwaltlich geprüfte Berechnung Ihrer Unterhaltsansprüche oder -verpflichtungen per E-Mail - auf Basis Ihrer Formularangaben nach bundesdeutschem Recht. Sie ist kein vollstreckbarer Titel und kein Ersatz für eine gerichtliche Durchsetzung.

Nicht enthalten: eine weitergehende anwaltliche Familienrechtsberatung zu Fragen über die Berechnung hinaus, die Erstellung eines vollstreckbaren Unterhaltstitels sowie gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung. Im Standardpaket ist die Einkommensnachberechnung nur für ein Elternteil enthalten; das optionale Anwaltsgespräch (max. 30 Minuten) bezieht sich ausschließlich auf das Berechnungsergebnis und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt in Anspruch zu nehmen.

Benötigen Sie nach der Berechnung rechtliche Unterstützung - z. B. zur Durchsetzung oder Abwehr eines Unterhaltsanspruchs -, stehen Ihnen unsere erfahrenen Partneranwälte auch für eine anwaltliche Vertretung bundesweit zur Verfügung.