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Mieterhöhung prüfen lassen - rechtssicher, schriftlich, zum Festpreis

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Ergänzende Bedingungen zu diesem Angebot:

Dieses Angebot gilt nur für ein Mieterhöhungsverlangen bei privaten Wohnraumvermietungen und nicht für fremdsprachige Verträge, Vertragsmuster, gewerbliche oder nicht nach bundesdeutschem Recht geschlossene Verträge. In derartigen Fällen erhalten Sie ggf. ein individuelles Angebot. Im Falle eines besonders aufwendigen Vertrags oder bei besonders vielen klärungsbedürftigen Punkten behalten wir uns das Recht vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.

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Mieterhöhung wirksam oder angreifbar? Anwaltliche Prüfung schafft Klarheit

Sie haben ein Mieterhöhungsverlangen erhalten und fragen sich, ob Sie der Erhöhung zustimmen müssen – oder ob der Vermieter überhaupt alles richtig gemacht hat? Oder Sie sind Vermieter und möchten vor dem Versand sicherstellen, dass Ihr Verlangen den gesetzlichen Anforderungen nach §§ 558 ff. BGB standhält? Beides ist verständlich: Fehlerhafte Mieterhöhungen sind keine Seltenheit – in der Praxis weist nahezu jedes dritte Mieterhöhungsverlangen formale oder inhaltliche Mängel auf. Seit 1999 helfen unsere erfahrenen Anwälte im Mietrecht Mietern und Vermietern bundesweit, schnell und verlässlich Klarheit zu gewinnen.

Was genau wird bei Ihrem Mieterhöhungsverlangen geprüft?

Unsere Anwälte nehmen das Mieterhöhungsverlangen vollständig unter die Lupe. Im Fokus stehen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen des Mietrechts:

  • Begründung & Form: Wurde das Verlangen schriftlich und mit ausreichender Begründung gestellt? Verweist es auf einen anerkannten Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei Vergleichswohnungen (§ 558a BGB)?
  • Sperrfrist: Wurde die Sperrfrist von 15 Monaten seit der letzten Mieterhöhung eingehalten (§ 558 Abs. 1 BGB)?
  • Kappungsgrenze: Bleibt die Erhöhung innerhalb der zulässigen Grenze von maximal 15 % (in angespannten Wohnungsmärkten) bzw. 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB)?
  • Ortsübliche Vergleichsmiete: Entspricht die verlangte Miete dem Mietspiegel oder den örtlichen Vergleichswerten?
  • Ihre konkreten Fragen: Individuelle Fragen zum Mieterhöhungsverlangen sind im Regelfall bereits im Festpreis enthalten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Schnelle Bearbeitung: Antwort i. d. R. noch am selben Werktag (Montag bis Freitag).
  • Schriftliche Stellungnahme per E-Mail: Klar formuliert, ohne Juristendeutsch – sofort als Argumentationshilfe verwertbar.
  • Volle Kostenkontrolle: Transparentes Festpreisangebot – keine versteckten Nachforderungen.
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Vorab-Prüfung ohne Risiko – verbindliches Angebot nur bei geeignetem Fall.
  • Für Mieter & Vermieter: Absicherung der eigenen Forderung oder Abwehr einer unberechtigten Erhöhung.
  • Rechtsschutzversicherung: Wir stellen für Sie die kostenlose Deckungsanfrage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
  • Erfahrung seit 1999: Jahrzehntelange Praxis im Mietrecht – fundiert, diskret, zuverlässig.

Typische Situationen – wann Sie handeln sollten

  • Sie haben ein Mieterhöhungsschreiben erhalten und wissen nicht, ob Sie zustimmen müssen oder die Erhöhung ablehnen können.
  • Die Begründung im Mieterhöhungsverlangen wirkt unvollständig oder fehlerhaft – z. B. weil der Mietspiegel fehlt oder falsch angewendet wurde.
  • Sie vermuten, dass die Kappungsgrenze überschritten wird oder die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
  • Sie sind Vermieter und möchten Ihr Mieterhöhungsverlangen auf Formfehler prüfen lassen, bevor Sie es versenden.
  • Die Zustimmungsfrist (bis Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Verlangens) läuft ab – Sie müssen zeitnah reagieren.
  • Sie möchten eine fundierte schriftliche Argumentationshilfe, um Ihre Position gegenüber Vermieter oder Mieter zu stärken.

Was ist nicht im Angebot enthalten?

Dieses Angebot umfasst die Prüfung eines bestehenden Mieterhöhungsverlangens auf formale Richtigkeit mit ausführlicher schriftlicher Stellungnahme. Es enthält keine Neugestaltung oder Erstellung von Mieterhöhungsverlangen. Das Angebot gilt ausschließlich für private Wohnraumvermietungen nach bundesdeutschem Recht – nicht für fremdsprachige Verträge, gewerbliche Mietverhältnisse oder nach ausländischem Recht geschlossene Verträge.

Benötigen Sie nach der Prüfung eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung – z. B. um einer unberechtigten Mieterhöhung rechtswirksam zu widersprechen oder Ansprüche durchzusetzen – kann der beratende Anwalt auf Wunsch in der Regel auch eine weitergehende Vertretung übernehmen.