Antrag auf Corona Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.
Wer ist antragsberechtigt?
1. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen: Kleine und mittelständische Unternehmen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen
2. Selbstständige: Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb
3. Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen: Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind
Beauftragen Sie online die Beantragung der Corona Überbrückungshilfe
Prüfung auf Antragsberechtigung
In den letzten beiden Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 lag ...
Ich bin/Wir sind ...
Trifft eine der folgenden Aussagen für den 31.12.2019 auf ihr Unternehmen zu?
Umsätze / Einnahmen 2019
Damit Sie antragsberechtigt sind, muss ein Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 30% oder in zwei zusammenhängenden Monaten von mindestens 50% vorliegen.
Umsätze / Einnahmen 2020
Umsätze / Einnahmen 2021
Benötigte Unterlagen
Wir benötigen die Betriebswirtschaftliche Auswertung auf Monatsbasis für 2019 und 2020 und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Abrechnung auf Monatsbasis für 2021 im PDF-Format und eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises
Mitarbeiter im Unternehmen
Inhaber/-innen zählen nicht zu den beschäftigten Mitarbeitern.
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