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Corona-Überbrückungshilfe

Firmen / Gewerbe

Antrag auf Corona Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.

Wer ist antragsberechtigt?

1. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen: Kleine und mittelständische Unternehmen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen

2. Selbstständige: Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb

3. Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen: Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind

Beauftragen Sie online die Beantragung der Corona Überbrückungshilfe

Prüfung auf Antragsberechtigung

In den letzten beiden Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 lag ...


Ich bin/Wir sind ...

Starke saisonale Schwankungen liegen vor, wenn im Zeitraum von April bis August zusammen weniger als 15% des Jahresumsatzes erzielt wurden.

 

Trifft eine der folgenden Aussagen für den 31.12.2019 auf ihr Unternehmen zu?

Wesentliche Voraussetzung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes. Als solches sieht die Insolvenzordnung die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung an.

Umsätze / Einnahmen 2019

Damit Sie antragsberechtigt sind, muss ein Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 30% oder in zwei zusammenhängenden Monaten von mindestens 50% vorliegen.

Umsätze / Einnahmen 2020

Umsätze / Einnahmen 2021

Benötigte Unterlagen

Wir benötigen die Betriebswirtschaftliche Auswertung auf Monatsbasis für 2019 und 2020 und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Abrechnung auf Monatsbasis für 2021 im PDF-Format und eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises

Sie können zudem auch ergänzende Dokumente hochladen, die die Glaubhaftmachung Ihrer vorherigen Angaben vereinfachen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Kontoauszüge, Summen- und Saldenlisten, Steuererklärungen)

Mitarbeiter im Unternehmen

Inhaber/-innen zählen nicht zu den beschäftigten Mitarbeitern.

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Verifizierter Mandant

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erst ...

Erik, Oranienburg

So funktioniert die Rechtsberatung bei AnwaltOnline

So funktioniert Rechtsberatung - AnwaltOnline - Problem gelöst.
Rechtsberatung - egal wo Sie sind!

Die Rechtsberatung von AnwaltOnline steht Ihnen weltweit zur Verfügung. Wir übernehmen aussergerichtliche Vertretungen und Mahnverfahren bundesweit. Auch gerichtliche Vertretungen können in aller Regel bundesweit übernommen werden.

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Warum ist die Rechtsberatung nicht kostenlos?

Wer für seine Beratung bezahlt wird, wird Sie objektiv beraten.

Würden Erstberatungen kostenlos erteilt und der Anwalt somit davon leben, dass Sie weitergehende Leistungen wie z.B. eine anwaltliche Vertretung nutzen, wäre nicht auszuschließen, dass lieber für als gegen solche Leistungen beraten würde.

Dies kann die Kosten für Sie unnötigerweise in die Höhe treiben. Unserer Erfahrung nach lassen sich fast 90% aller bei uns gestellten Anfragen ohne eine weitergehende anwaltliche Tätigkeit mit unserer Rechtsberatung lösen.

Preiswert

Eine Rechtsberatung von AnwaltOnline wird immer so günstig wie möglich von einem Rechtsanwalt für Sie kalkuliert - und zwar zum Festpreis. Denn nur wer sich wirklich auskennt, kann einschätzen wie aufwändig eine Anfrage ist und einen fairen Preis kalkulieren.

Unsere Gebühren für eine Erstberatung beginnen bei € 30,95 inkl. MwSt und richten sich ansonsten nach der Schwierigkeit des Falls, des Umfangs der zu prüfenden Unterlagen und der erforderlichen Zeit für die Bearbeitung.

Übrigens: Wenn Sie sich für eine Erstberatung durch AnwaltOnline entscheiden, kann mit dem beratenden Anwalt vereinbart werden, dass die Kosten der Erstberatung (i.d.R. ab einem Gegenstandswert von 2.000 €) komplett mit den Kosten einer weitergehenden Vertretung verrechnet werden. Somit ist die Erstberatung in solchen Fällen letztendlich für Sie kostenlos.

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Verständlich

Unsere Anwälte sind um eine für den juristischen Laien verständliche Sprache bemüht. Sollten Sie das Beratungsergebnis trotzdem einmal nicht nachvollziehen können, fragen Sie einfach nach. Der Anwalt erklärt Ihnen die Ausführungen. Eine Beratung über AnwaltOnline – Anwälte können Sie immer nachvollziehen und verstehen.

Rückfragen inklusive

Wenn Sie nach Erhalt der Beratung noch Rückfragen haben, fragen Sie einfach! Bei den AnwaltOnline - Anwälten fallen im Gegensatz zu den meisten übrigen Beratungsangeboten für Rückfragen keine zusätzlichen Kosten an, solange sich der geschilderte Sachverhalt nicht verändert oder erweitert - und das sogar 14 Tage lang ab Erhalt der Beratung. Dieses Angebot gilt nicht für Telefon- oder Videoberatungen.

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Alles schriftlich

Anders als bei einer normalen telefonischen oder anderen mündlichen Beratung haben Sie alles schwarz auf weiß vorliegen und können die Ausführungen des Anwalts auch Ihrem Gegner vorlegen - das fällt ansonsten schwer. Selbst bei unserer Premium Telefonberatung können Sie sich optional eine schriftliche Zusammenfassung des beratenden Anwalts per Email zusenden lassen.

Anfrage archiviert

Sollten Sie die anwaltlichen Ausführungen einmal verlegen, so können Sie die vollständige Beratung jederzeit bei Ihrem AnwaltOnline - Anwalt in Kopie anfordern - für die Zusendung via Email entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Archivierung erfolgt ausschließlich für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Nach Ablauf derselben erfolgt eine routinemässige Löschung.

Wenn Sie eine telefonische Beratung / Videoberatung in Anspruch nehmen, erfolgt keine Archivierung des Gesprächs.

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Weitere Fragen oder eine Vertretung - kein Problem

Bei Erweiterungen des Sachverhaltes oder weiteren Fragen, die sich im späteren Verlauf des Falles ergeben, berät Sie Ihr AnwaltOnline – Anwalt selbstverständlich weiter, wobei zus. Gebühren anfallen. Im Bedarfsfall können Sie auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung in Anspruch nehmen.

Keine überraschenden Kosten

Ihr AnwaltOnline - Anwalt informiert Sie gründsätzlich über alle anfallenden Gebühren vorab. Entstehen - etwa wegen einer Erweiterung des Sachverhaltes oder weil eine Vertretung in Anspruch genommen werden soll - weitere Gebühren, erhalten Sie vorab Nachricht. Der Anwalt wird erst dann weiter tätig, wenn Sie den zusätzlichen Gebühren zugestimmt haben. Sie zahlen also niemals Gebühren, die Sie nicht zuvor mit Ihrem AnwaltOnline - Anwalt vereinbart haben.

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Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie die Kosten über Ihre Rechtsschutzversicherung abrechnen, so rechnen wir grundsätzlich die vollen Gebühren gem. RVG direkt mit Ihrer Versicherung ab. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern - wir übernehmen die komplette Abrechnung für Sie.

Kein Zeitlimit

Ihr AnwaltOnline – Anwalt nimmt sich Zeit für Sie - so viel wie notwendig. Anders als bei einer normalen telefonischen Beratung über eine Hotline oder bei einem Stundenhonorar tickt keine Kostenuhr im Hintergrund, wenn Sie Nachfragen haben, etwa weil bestimmte Ausführungen des Anwaltes Ihnen nicht gleich verständlich sind oder Sie etwas einfach noch genauer wissen möchten.

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Umfassende Einsicht in Unterlagen

Oft ist für eine umfassende Beratung die Einsicht in Unterlagen notwendig - bei AnwaltOnline ist das kein Problem. Senden Sie Ihrem AnwaltOnline - Anwalt alles notwendige zu. Via Fax, Email oder Post - Sie haben die Wahl.

Vollwertiger Ersatz einer Erstberatung

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Keine Verpflichtung zur Beauftragung - Keine Gebührenfalle

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