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Einverständliche Scheidung: unkompliziert, schnell und günstig!
Die Prüfung Ihres Falles und die Erstellung eines Angebotes sind kostenlos!
Sie sind sich noch unschlüssig oder möchten den Ablauf zunächst mit dem zuständigen Anwalt telefonisch klären? Wir rufen Sie gerne an. Senden Sie uns einen Terminvorschlag und Ihre Telefonnummer über unser Kontaktformular zu.
Damit Ihre Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) mit unserer Unterstützung einverständlich geschieden (bzw. aufgelöst) werden kann, müssen folgende Voraussetzungen bereits vorliegen oder durch unsere Rechtsanwälte geschaffen werden:
- Der Ehepartner muss der Scheidung zustimmen.
- Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt leben ("Trennungsjahr").
- Ein deutsches Familiengericht muss zuständig sein - dies ist fast immer der Fall.
- Es ist zu klären, welcher Ehepartner den Scheidungsanstrag stellt, da sich nur dieser anwaltlich vertreten lassen muss. Nur so lassen sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen.
Über folgende Punkte sollte Einigkeit bestehen oder herbeigeführt werden:
elterliche Sorge über gemeinsame Kinder
regelmäßiger Aufenthaltsort der Kinder
Umgangsrecht zu den Kindern
Nutzung der bisherigen ehelichen Wohnung
Verteilung des Hausrats und ggf. der Pkw
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt bis zur Scheidung
Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
Regelung der Vermögensfragen bzw. Zugewinnausgleich
Einigung über die Kosten des Scheidungsverfahrens
Bei der Regelung all dieser Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich. Wenn Sie Interesse an unserer Unterstützung haben, machen wir Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Hierzu benötigen wir einige Angaben von Ihnen, die im untenstehenden Formular abgefragt werden. Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben vertraulich.
Wenn Sie sich zur Beauftragung entschieden haben, wird der für Ihr Verfahren zuständige Anwalt ergänzende Fragen und sich ergebende einfachere Probleme in der Regel telefonisch - ggf. auch im Wege von Telefonkonferenzen mit Ihnen und Ihrem/Ihrer Partner/-in besprechen. Bei schwierigen Problemen kann eine persönliche Besprechung erforderlich sein. Anschließend wird das Scheidungs- bzw. Auflösungsverfahren durchgeführt.
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Hinweis: Bei Lebenspartnerschaften sind die nachfolgenden Fragen sinngemäß zu beantworten.
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