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Online-Scheidung – Anwaltlich begleitet, ohne Kanzlei-Termin

Für die Angebotserstellung benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Bei Lebenspartnerschaften sind die nachfolgenden Fragen sinngemäß zu beantworten.

Wie geht es dann weiter?: Wenn Sie sich zur Beauftragung entschieden haben, wird der für Ihr Verfahren zuständige Anwalt ergänzende Fragen und sich ergebende einfachere Probleme in der Regel telefonisch besprechen. Bei schwierigen Problemen kann eine persönliche Besprechung erforderlich sein. Anschließend wird das Scheidungs- bzw. Auflösungsverfahren durchgeführt.

Sie haben noch Fragen?: Sie sind sich noch unschlüssig oder möchten den Ablauf zunächst mit dem zuständigen Anwalt telefonisch klären? Wir rufen Sie gerne an. Senden Sie uns einen Terminvorschlag und Ihre Telefonnummer über unser Kontaktformular zu.

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Unser kostenloser Service:
Wir klären die Kostenübernahme nach RVG mit Ihrer Versicherung für Sie

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Die gesetzlichen Gebühren richten sich in erster Linie nach dem Einkommen der Partner

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Je genauer Sie uns alles schildern, desto besser können wir Sie beraten. Zugehörige Unterlagen können Sie direkt mitversenden.

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Wir schätzen den Aufwand für Sie und erstellen dann ein maßgeschneidertes Angebot.

Natürlich müssen Sie dieses nicht annehmen.

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Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, zahlen Sie die Gebühr bequem per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder PayPal.

Bei reinen Beratungsanfragen müssen Sie nur wenige Stunden auf Ihre Antwort warten.

Bearbeitung durch den Anwalt

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Ihr Anwalt erstellt Ihnen eine detaillierte Auskunft auf Basis Ihrer Angaben und Unterlagen.

Sie erhalten diese dann über den gewählten Kommunikationsweg (E-Mail, WhatsApp, Signal, Telefon oder Video-Call).

Beratung erhalten

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Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.

Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.

Eine Scheidung ist ein einschneidender Schritt – doch muss er nicht zwingend mit aufwendigen Kanzleigesprächen verbunden sein. Mit der Online-Scheidung über AnwaltOnline wickeln Sie Ihr Scheidungsverfahren diskret, zeitsparend und vollständig digital ab – von der ersten Anfrage bis zur Vertretung vor dem Familiengericht. Erfahrene Anwälte begleiten Sie persönlich durch den gesamten Prozess. Dieses Angebot steht Mandantinnen und Mandanten aus ganz Deutschland seit 1999 zur Verfügung.

Wann eignet sich die Online-Scheidung besonders?

Die Online-Scheidung ist für alle geeignet, die ihre Ehe zügig und kostenbewusst beenden möchten. Besonders vorteilhaft ist sie bei der einvernehmlichen Scheidung: Sind sich beide Ehepartner in den wesentlichen Punkten einig, genügt in der Regel ein einziger Anwalt – das reduziert die Gesamtkosten erheblich, weil kein zweiter Rechtsanwalt beauftragt werden muss. Aber auch bei strittigen Scheidungen oder komplexeren Fallkonstellationen – etwa bei gemeinsamem Immobilienvermögen, Unterhaltsfragen oder internationalem Bezug – stehen Ihnen unsere Anwälte kompetent zur Seite.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Kostenfreies Angebot: Fordern Sie unverbindlich einen individuellen Kostenvoranschlag an – ohne Risiko und ohne Verpflichtung.
  • Kostenvorteil bei einvernehmlicher Scheidung: Ein Anwalt für beide Ehepartner – das spart die Kosten eines zweiten Rechtsanwalts.
  • Keine Kanzlei-Termine: Der gesamte Ablauf erfolgt online und telefonisch – von überall, zu jeder Zeit, vollständig diskret.
  • Persönliche Betreuung: Erfahrene Anwälte klären alle Details mit Ihnen – auf Wunsch per Rückruf oder Telefon.
  • Rechtsschutzversicherung: Wir stellen kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und rechnen direkt mit ihr ab.
  • Transparente Vergütung nach RVG: Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – abhängig vom Einkommen der Ehepartner und dem Umfang der Folgesachen.
  • Flexibel zahlen: Per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder PayPal.
  • Erfahrung seit 1999: Wir stehen für langjährige Kompetenz und Verlässlichkeit.

Voraussetzungen & Ablauf der Online-Scheidung

Für eine Scheidung in Deutschland müssen einige gesetzliche Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Trennungsjahr: Die Ehegatten müssen grundsätzlich seit mindestens einem Jahr getrennt leben (§ 1565 BGB). Bei beiderseitigem Einverständnis ist in Ausnahmefällen auch eine kürzere Trennung möglich.
  • Zuständiges Familiengericht: Ein deutsches Familiengericht muss zuständig sein – das ist bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland fast immer der Fall.
  • Anwaltszwang: Für die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht ist zwingend ein Rechtsanwalt erforderlich – den stellen wir.

Der Ablauf ist unkompliziert: Schildern Sie Ihren Fall über das Online-Formular, erhalten Sie ein individuelles Angebot und beauftragen Sie bei Einverständnis Ihren Anwalt. Dieser übernimmt sämtliche weiteren Schritte – von ergänzenden Rückfragen über die Einreichung des Scheidungsantrags bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Typische Anwendungsfälle

  • Einvernehmliche Scheidung ohne streitige Folgesachen
  • Scheidung mit Regelungsbedarf zu Kindesunterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht
  • Scheidung mit offenen Fragen zum Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich
  • Scheidung mit internationalem Bezug (z. B. unterschiedliche Staatsangehörigkeiten der Ehepartner)
  • Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften
  • Beratung im Vorfeld der Scheidung über Folgesachen und deren einvernehmliche Regelung

Was ist gehört zum Angebot – und wie geht es weiter?

Die Online-Scheidung umfasst die anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht. Besonders aufwendige Folgesachen – z. B. komplexe Zugewinnauseinandersetzungen, streitige Versorgungsausgleiche oder gerichtliche Sorgerechtskonflikte – können einen erweiterten Beratungs- oder Vertretungsaufwand erfordern, der im individuellen Angebot transparent berücksichtigt wird. Unser Angebot umfasst alle erforderlichen Schritte bis zur endgültigen Ehescheidung.

Grundsätzlich ist der Ablauf so, dass die Details und etwaige noch bestehende Probleme telefonisch – ggf. auch im Wege von Telefonkonferenzen mit Ihnen und Ihrem/Ihrer Partner/-in besprochen werden. Bei schwierigen Problemen kann eine persönliche Besprechung erforderlich sein.

Nachdem wir alle notwendigen Informationen und Unterlagen zusammengestellt haben, führt der zuständige Anwalt das Scheidungs- bzw. Auflösungsverfahren durch.

Wir übernehmen das Mandat zu den Bedingungen eines örtlichen Anwalts; d.h., dass keine Reisekosten verlangt werden.