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Änderung der Mindestparkgebühr bei Parkuhren
Verkehrsrecht
Das Parken auf bewirtschafteten Parkflächen kann künftig in der ersten halben Stunde gebührenfrei bleiben. Das sieht eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor.
Nach dieser können die Gemeinden zukünftig autonom entscheiden, ob sie in der ersten halben Stunde Gebühren erheben. Die bisherige Verpflichtung sah eine Mindestparkgebühr von 0,05 € je angefangene halbe Stunde für Parkscheinautomaten oder Parkuhren vor.
Quelle: PM Bundesregierung
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