Wer weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld noch Renten- oder Unterhaltsansprüche hat und sein Auskommen nicht durch eigene Einkünfte sichern kann, hat in Deutschland einen Anspruch auf Grundsicherung.
Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung, die aus Steuergeldern aufgebracht wird und die allen anderen Leistungen gegenüber nachrangig ist. Rechtsgrundlage für die Gewährung von Grundsicherung in unterschiedlichen Lebenssituationen ist das SGB XII.
Das Bürgergeld hat als Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) abgelöst, welches seinerseits zum 01.07.2026 durch das Grundsicherungsgeld abgelöst wurde.
Stand: (letzte Änderung: 07.08.2026)
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