Hundebesitzer können ihren Hund durchaus verteidigen, ohne fürchten zu müssen, bei einer Verletzung ohne Lohn dazustehen, so die Anwälte von AnwaltOnline.
Verletzt sich ein Arbeitnehmer beim Eingriff in eine Rauferei zwischen seinem Hund und einem anderen so stark, dass er arbeitsunfähig wird, so darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht verweigern.
Im vorliegenden Fall war der Hundebesitzer seinem Hund zur Hilfe geeilt, als sich dieser bei einer Rauferei zwischen Hunden in einer Notlage befand. Der Hundebesitzer erlitt hierbei so starke Bissverletzungen, dass er arbeitsunfähig wurde.
Der Arbeitgeber wollte dem Hundebesitzer die Lohnfortzahlung verweigern, weil er den Eingriff in die Rauferei als schuldhaftes Herbeiführen der Arbeitsunfähigkeit ansah. Das Arbeitsgericht Freiburg/Breisgau schloss sich dieser Meinung in seiner Entscheidung vom 13.1.2010 (Az: 2 Ca 215/09) nicht an, so die Experten von AnwaltOnline.
Konkret war der Angriff von einem fremden Hund ausgegangen. Für den Besitzer war keine Alternative zu seinem beherzten Eingreifen in die Rauferei ersichtlich. Es war also nur logisch, dass der Besitzer eingriff, um Schlimmeres zu vermeiden und um sein Eigentum (also den Hund) zu schützen.
Der Arbeitnehmer hatte deshalb auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden sich auf den Internetseiten von www.AnwaltOnline.com. Bei persönlichen Fragen steht Interessierten selbstverständlich eine kompetente Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Einfacher lassen sich offene Fragen nicht klären.
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Inh. Anja Theurer & Malte Winter
Postanschrift:
Fröaufstr. 3a
12161 Berlin
www.AnwaltOnline.com
Ansprechpartner: Herr Malte Winter
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AnwaltOnline, seit 1999 online, ist einer der erfolgreichsten und etabliertesten Internetanbieter von Rechtsinformationen und -beratung. Zehntausende Seiten bieten dem an Rechtsfragen Interessierten fundierte Informationen und kostengünstige Beratung zu allen gängigen Problemlagen des Zivilrechts.
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