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Koppen und Kehlkopfpfeifen - Minderung?

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Pferd zwei Wochen nach dem Kauf Kehlkopfpfeifen und koppte (schluckte Luft). Der Käufer wollte daher den Kaufpreis mindern, scheiterte jedoch vor Gericht, weil sich dies nicht rückwirkend bewerten lasse. Aus dem aktuellen Befund war nicht abzuleiten, dass die Probleme bereits bei Übergabe des Tieres bestanden. Ein hinzugezogener Sachverständiger war nicht in der Lage, die Entstehung der beiden Mängel auf den Übergabezeitpunkt zurückzudatieren. Somit gelang der Beweis nicht, dass das Tier bereits bei Übergabe mangelhaft war.
Bei Tieren gilt innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf nämlich die gesetzliche Vermutung nicht, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Schließlich können Tiere als Lebewesen Krankheiten entwickeln, was bei toten Gegenständen nicht der Fall ist.


AG Worbis, 28.01.2005 - Az: 1 C 437/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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