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Lärm von üblichen Renovierungs- und Sanierungsarbeiten ist hinzunehmen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall versuchte ein gewerblicher Mieter, dessen Räume sich in einem 1959 erbauten Haus befanden, eine Mietminderung damit zu rechtfertigen, dass über einen Zeitraum von acht Monaten an dem Gebäude Bauarbeiten vorgenommen und zudem einige Kunden von anderen Mietern des Hauses beleidigt worden

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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