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Voyeur-Spiegel im Badezimmer - 100% Minderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht eines Mieters verletzt, so kann die Miete um 100% gekürzt werden. Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin arglistig verschwiegen, daß sich in dem Bad ein venezianischer Spiegel ("Voyeur-Spiegel") befand. Die Benutzung des Bads ist daher nicht zumutbar, da jederzeit mit einer heimlichen Beobachtung zu rechnen ist. Daher war im vorliegenden Fall die komplette Miete zurückzuzahlen.


AG München, 13.08.2007 - Az: 473 C 18682/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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