Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Fahrradkeller nicht mitbenutzbar - 2,5% Mietminderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt eine nicht nur unerhebliche Minderung dar, wenn die Möglichkeit, Fahrräder in einem Fahrradkeller abzustellen, dauernd entzogen wird. Der Vermieter ist zur Gebrauchsgewährung verpflichtet, wenn die Mitbenutzung des Fahrradkellers vom Vermieter zugesagt wurde. Die Nichtgewährung rechtfertigt eine Minderung des Mietzinses i.H.v. 2,5%.


AG Menden, 07.03.2007 - Az: 4 C 407/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant