Trotz der kraft Gesetzes eintretenden Mietminderung bei bestehenden erheblichen Mängeln ist der Mieter verpflichtet, in einem Rechtsstreit anzugeben, daß er eine Mietminderung geltend macht. Daher muß zumindest im Vortrag erkennbar sein, daß der Mieter lediglich eine reduzierte Miete als geschuldet ansieht - eine ausdrückliche Erklärung ist indes nicht erforderlich.
AG Hamburg-Blankenese, 19.12.2006 - Az: 518 C 284/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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