Kommt es durch die Öffnung einer schlecht gepflasterten Sackgasse für den Durchgangsverkehr zu Belästigungen durch Lärm und Erschütterungen, so hat der Mieter ein Minderungsrecht.
AG Berlin-Köpenik, 17.01.2006 - Az: 3 C 262/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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