Die Nachbarschaft zu einem Treffpunkt der Sado-Maso-Szene, bei der die Beeinträchtigung des Mieters darauf beschränkt ist, daß es auf der Straße regelmäßig zu Begegnungen mit szenetypisch gekleideten Besuchern des Cafés kommt, begründet kein Mietminderungsrecht. Hierzu müßte sich ein Mangel auf die Mietsache selbst oder auf die dazugehörige Gemeinschafts- und Außenflächen auswirken. Dies ist vorliegend nicht der Fall.
AG Hamburg, 23.03.2006 - Az: 49 C 474/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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