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Flächenabweichung über 10%

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt ein erheblicher Mangel vor, wenn eine Flächenabweichung von über 10% besteht. Der Mieter muß in diesem Fall nicht darlegen, daß dies zur Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch führt.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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