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Spülwasser in der Badewanne

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach Ansicht des Gerichts liegt ein erheblicher Mangel vor, wenn in der Küche abgelassenes Spülwasser aufgrund eines Rohrdefekts durch den Abfluß der Badewanne gedrückt wird und der Mieter daher nach jedem Spülvorgang die Badewanne reinigen muß. Wird der Mangel vom Vermieter trotz Aufforderung nicht behoben, so ist eine Minderung um 3% angebracht.


LG Wuppertal - Az: 10 S 111/96


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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