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Kündigung gerechtfertigt, wenn der Fahrstuhl nicht mehr zu reparieren ist?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Instandsetzungsanspruch des Mieters wegen Erreichens der Opfergrenze beim Vermieter entfallen, so ist bei Ausfall des Fahrstuhls aufgrund altersbedingten Verschleißes zwar eine fristlose Kündigung wegen des Mangels möglich; eine Vermieterhaftung wegen Verzugs mit der Mängelbeseitigung scheidet jedoch aus.


AG Hannover, 07.04.1998 - Az: 524 C 12335/97


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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