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Madonnenstatue im Treppenhaus – Minderung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte eine evangelische Mieterin einen Teil der Miete einbehalten, da diese der Auffassung war, daß eine im Treppenhaus aufgestellte Madonnenstatue zur Minderung des Mietzinses berechtige.
Nach Ansicht des Gerichts sind jedoch subjektive Überempfindlichkeiten bei Minderungsrechten nicht zu berücksichtigen - zudem ist eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit des Treppenhauses durch die Statue nicht gegeben. Ein besonderer Schock durch die Aufstellung der Statue konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Eine Minderung war somit nicht begründbar.


AG Münster - Az: 3 C 2122/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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