Aufgrund einer fehlenden baurechtlichen Genehmigung kann die Miete vom Mieter nicht gemindert werden.
Eine formelle Illegalität des Mietobjekts ist kein ausreichender Grund für eine Mietminderung, vielmehr ist ein Mangel der „konkreten Beschaffenheit und Lage der Mietsache in deren Beziehungen zur Umwelt“ notwendig.
Eine formelle Illegalität des Mietobjekts ist kein ausreichender Grund für eine Mietminderung, vielmehr ist ein Mangel der „konkreten Beschaffenheit und Lage der Mietsache in deren Beziehungen zur Umwelt“ notwendig.
AG Frankfurt/Main, 16.07.2003 - Az: 33 C 3064/02
ECLI:DE:AGFFM:2003:0716.33C3064.02.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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