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Baurechtliche Genehmigung fehlt: Minderung möglich?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Aufgrund einer fehlenden baurechtlichen Genehmigung kann die Miete vom Mieter nicht gemindert werden.

Eine formelle Illegalität des Mietobjekts ist kein ausreichender Grund für eine Mietminderung, vielmehr ist ein Mangel der „konkreten Beschaffenheit und Lage der Mietsache in deren Beziehungen zur Umwelt“ notwendig.


AG Frankfurt/Main, 16.07.2003 - Az: 33 C 3064/02

ECLI:DE:AGFFM:2003:0716.33C3064.02.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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