Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Vorbehaltlose Mietzahlung trotz Mängeln: Spätere Minderung ausgeschlossen

Mietrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Ein Mieter, der trotz bekannter Mängel an der Mietsache den vereinbarten Mietzins über einen längeren Zeitraum hinweg vorbehaltlos und ungekürzt zahlt, verliert sein Recht zur Mietminderung nach § 536 BGB. Der Ausschluss ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des § 539 BGB a.F., wonach das Minderungsrecht durch konkludenten Verzicht erlöschen kann. Die vorbehaltlose Zahlung des vollen Mietzinses stellt eine eindeutige Willenserklärung des Mieters dar, wonach er trotz des Mangels den vereinbarten Mietzins als angemessen akzeptiert.

Vorliegend zahlten die Beklagten die Miete bis Juli 1999 vorbehaltlos, obwohl der gerügte Zustand der Außentoilette bereits seit Oktober 1998 bestanden haben soll. Die bloße Mängelanzeige begründet keinen Vorbehalt im Sinne des § 539 BGB a.F. und erhält das Minderungsrecht nur solange, wie der Mieter vernünftigerweise mit einer Mängelbeseitigung rechnen durfte. Bei behaupteten monatlichen Rügen wäre dies spätestens ab Anfang 1999 nicht mehr der Fall gewesen. Die kontinuierliche Zahlung der vollen Miete trotz fortbestehender Kenntnis vom Mangel dokumentiert, dass der Mieter den Mangel hingenommen und auf sein Minderungsrecht verzichtet hat.

Die Rückgabe von Mieträumen zu einem Zeitpunkt innerhalb eines laufenden Monats, insbesondere am 7. eines Monats, stellt eine Rückgabe zur Unzeit dar. In diesem Fall schuldet der Mieter gemäß § 557 Absatz 1 BGB a.F. eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete für den gesamten Monat. Die Regelung beruht auf dem Gedanken, dass der Vermieter die Räumlichkeiten während des laufenden Monats nicht mehr anderweitig vermieten kann, sodass sich die verspätete Rückgabe wirtschaftlich wie eine Vorenthaltung für den ganzen Monat auswirkt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant