Eine spürbare Verschattung sowie ein beeinträchtigter Ausblick durch einen nachträglich über der eigenen Wohnung angebauten Balkon kann zu einer Mietminderung von 10% berechtigen. Im vorliegenden Fall wurde der Balkon unmittelbar
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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