Eine Mietminderung von fünf Pozent ist berechtigt, wenn die Nebenkosten auch die Gebühren für die Müllabfuhr beinhalten. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, die Entsorgung des Abfalls auch tatsächlich zu ermöglichen. Der Vermieter muß die Wohnung entsprechend den Vereinbarungen des Mietvertrages zur Verfügung stellen.
Hiermit wurde die Entscheidung des LG Lichtenfels hinsichtlich der Möglichkeit zur Minderung bestätigt. Der Satz wurde jedoch mit 5% und nicht wie in der vorherigen Instanz mit 10% für ausreichend gehalten.
Hiermit wurde die Entscheidung des LG Lichtenfels hinsichtlich der Möglichkeit zur Minderung bestätigt. Der Satz wurde jedoch mit 5% und nicht wie in der vorherigen Instanz mit 10% für ausreichend gehalten.
LG Coburg - Az: 32 S 139/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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