Der Bau einer Skaterbahn in der unmittelbaren Nachbarschaft einer Mietwohnung kann zu einer Minderung des Mietzinses berechtigen.
Im vorliegenden Fall lag die Mietwohnung in einem Mischgebiet mit Schulzentrum. Die neu gebaute Skateranlage wurde auch noch nach 20 Uhr und 22 Uhr genutzt, wobei die von ihr ausgehenden Roll- und Musikgeräusche zum Teil über den zulässigen Lärmgrenzwerten lagen. Das Gericht hielt eine 5%ige Mietzinsminderung für angemessen.
Im vorliegenden Fall lag die Mietwohnung in einem Mischgebiet mit Schulzentrum. Die neu gebaute Skateranlage wurde auch noch nach 20 Uhr und 22 Uhr genutzt, wobei die von ihr ausgehenden Roll- und Musikgeräusche zum Teil über den zulässigen Lärmgrenzwerten lagen. Das Gericht hielt eine 5%ige Mietzinsminderung für angemessen.
AG Emmerich, 05.05.2000 - Az: 9 C 72/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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