Der Gebrauchswert der Mietwohnung ist gemindert, wenn sich aus dem fehlerhaften Material der im Fußboden der Wohnung verlegten Spanplatten zu hohe Formaldehydkonzentrationen im Bindemittel der Platten gesundheitsschädliche Dämpfe entwickeln.
Der Vermieter haftet dem Mieter auf Schadensersatz (hier: Umzugskosten), wenn dem Mieter das Verbleiben in der Wohnung nicht mehr zuzumuten ist.
Der Vermieter haftet dem Mieter auf Schadensersatz (hier: Umzugskosten), wenn dem Mieter das Verbleiben in der Wohnung nicht mehr zuzumuten ist.
LG Frankfurt/Main - Az: 2/17 S 134/82,
Quelle: WM 1989, 284
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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