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Mietminderung trotz Weiterzahlung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weist eine Mietsache einen Mangel auf, ist der Mieter berechtigt, den Mietzins angemessen zu mindern. Dieses Minderungsrecht verliert ein Mieter auch dann nicht, wenn er den Vermieter auf Mängel (hier Feuchtigkeit in Wohnräumen) hingewiesen hat und gleichwohl für eine bestimmte Zeit die Miete ungekürzt per Bankeinzug abbuchen läßt. Hier steht es dem Mieter zu, die aufgrund der berechtigten Minderung zuviel gezahlte Miete zurückzufordern.


LG Essen - Az: 1 S 693/95

Quelle: ZMR 1997, 28


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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