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Lärm und Geruchsbelästigung aus Pizzeria

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Geruchs- und Lärmbelästigungen aus einer unterhalb der Mieterwohnung betriebenen Pizzeria rechtfertigen eine Mietminderung. Das Amtsgericht Köln (211 C 234/98) entschied, daß die betroffenen Mieter 10 Prozent ihrer Miete kürzen durften, weil Küchengerüche aus der Pizzeria, insbesondere im Treppenhaus, aber auch in der Mieterwohnung selbst auftraten, und außerdem die Gespräche des Küchenpersonals in der Mietwohnung zu hören waren. 
Allerdings stellte das Amtsgericht Köln auch klar, daß die ursprünglich von den Mietern vorgenommen Mietkürzung von fast 20 Prozent zu hoch war. Durch die Geruchs- und Lärmbeeinträchtigung aus der Pizzeria sei die Nutzung der Wohnung weder ganz noch teilweise unmöglich geworden, sondern nur mit einer gewissen Lästigkeit verbunden. 
Hinzu komme, daß das Mietshaus sehr hellhörig war. So waren etwa die Geräusche, die die Regentropfen auf der Veranda der Wohnung der Mieter verursachten, erheblich lauter zu hören, als die Gespräche des Küchenpersonals, das heißt die zu hörenden Zurufe in italienischer Sprache


AG Köln - Az: 211 C 234/98

Quelle: Deutscher Mieterbund


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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