Will ein Schlagzeugspieler in einem Wohngebäude üben, so sind die Übungszeiten zwar von den Nachbarn hinzunehmen. Die allgemeinen Ruhezeiten sind jedoch zu beachten, so dass zwischen 12 und 15 Uhr und 22 bis 8 Uhr morgens nicht geübt werden darf. Sonntags ist gänzlich aufs Trommeln zu verzichten. Doch das Gericht schränkte das Spiel noch weiter ein, auch nach 19 Uhr sei dies nicht mehr zulässig, da ab diesem Zeitpunkt mit fast ungestörter Ruhe zu rechnen ist und das Trommelspiel dann unzumutbar wäre - schließlich handelt es sich nicht um leichte Unterhaltungsmusik.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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