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Bei Straßenlärm können Verkehrsbeschränkungen erforderlich sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern durch Straßenlärm bestimmte Lärmgrenzwerte überschritten werden und dieser somit nicht mehr zumutbar ist, so kann die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet sein, Möglichkeiten von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen abzuwägen. Dies hatte im vorliegenden Fall ein Anlieger verlangt und in seinem Begehren auch Möglichkeiten (Geschwindigkeitsbeschränkungen, bauliche Veränderungen durch z.B. Schwellen, Verkehrsinseln oder Verkehrsverlagerungen) aufgeführt. Sofern die Zumutbarkeitsgrenzen durch den Lärm überschritten - und nur dann - kann eine solche Abwägungsentscheidung verlangt werden.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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