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Wer den Vermieter angreift, fliegt fristlos raus!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einem der beiden Mieter und dem Vater bzw. Schwiegervater der Vermieter gekommen. Es sollte eine Pumpe im Garten installiert werden, dem Mieter sagte der ausgesuchte Ort hierfür nicht zu und  beschimpfte und beleidigte den Vater des Vermieters. Dieser beendete daraufhin die Arbeit. Nach diesem Zusammentreffen kam es im Heizungskeller zu einem Gerangel, bei dem der Mieter dem Vater des Vermieters ins Gesicht schlug - hierbei wurden Hörgerät und Brille beschädigt. Danach wurde auch noch die Hand des Vaters in einer Tür eingeklemmt. Aufgrund des Vorfalls kündigten die Vermieter das Mietverhältnis fristlos, gut drei Monate später zogen die Mieter aus.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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