Im vorliegenden Fall war es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einem der beiden Mieter und dem Vater bzw. Schwiegervater der Vermieter gekommen. Es sollte eine Pumpe im Garten installiert werden, dem Mieter sagte der ausgesuchte Ort hierfür nicht zu und beschimpfte und beleidigte den Vater des Vermieters. Dieser beendete daraufhin die Arbeit. Nach diesem Zusammentreffen kam es im Heizungskeller zu einem Gerangel, bei dem der Mieter dem Vater des Vermieters ins Gesicht schlug - hierbei wurden Hörgerät und Brille beschädigt. Danach wurde auch noch die Hand des Vaters in einer Tür eingeklemmt. Aufgrund des Vorfalls kündigten die Vermieter das Mietverhältnis fristlos, gut drei Monate später zogen die Mieter aus.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


