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Cannabis-Bauern kann gekündigt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Baut der Mieter (oder Untermieter) einer Wohnung in größerem Umfang in der Wohnung Cannabis an und konsumiert diesen, so ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich. Es ist unzumutbar, das Mietverhältnis bis Ende der Kündigungsfrist fortbestehen zu lassen.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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