Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.673 Anfragen

Vor Ablauf der Kündigungsfrist kann der Mieter Räumungsanfragen ignorieren

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern ein Mieter sich nach Kündigung des Mietverhältnisses nicht auf eine Anfrage des Vermieters zur vorzeitigen Räumung äußert, hat der Vermieter keinen Grund zur Einreichung einer Räumungsklage. Im vorliegenden Fall verlangte der Vermieter von seinem gewerblichen Mieter, den Räumungsanspruch des Vermieters notariell anzuerkennen. Der Mieter bestätigte jedoch nur die Beendigung des Mietverhältnisses zum entsprechenden Termin und erklärte, dass er sich entsprechend verhalten werde - ein notarielles Anerkenntnis gab er aber nicht ab. Der Vermieter reichte daher vor Ende des Mietverhältnisses vorab eine Räumungsklage ein. Der Mieter erkannte den Klageantrag daraufhin sofort an. Der Vermieter wollte daher, dass die Verfahrenskosten dem Mieter auferlegt werden. Das Gericht folgte diesem Begehren jedoch nicht, da der Mieter dem Vermieter durch sein Verhalten keinen Anlass zu der Klage gegeben hatte. Eine Räumungsklage wäre nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn der Mieter zu erkennen gegeben hätte, dass eine Bereitschaft zur Räumung der Mieträume nicht besteht. Hier hatte der Mieter die Beendigung des Mietverhältnisses ausdrücklich bestätigt. Eine Verpflichtung zur notariellen Anerkennung einer Räumung bestand seitens des Mieters nicht.


LG Berlin, 01.02.2010 - Az: 12 O 509/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant