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Nazibilder im Flur berechtigen nicht zur Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin entdeckt, dass ein Mieter im Hausflur Bilder von Adolf Hitler und anderen Repräsentanten des Nazi-Regimes aufgehängt hatte. Die Vermieterin kündigte dem Mieter daraufhin fristlos und

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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