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Mietvertrag kann erst nach Grundbucheintragung gekündigt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Erwerber eines Grundstücks kann den Mietvertrag im eigenen Namen erst nach der Vollendung des Rechtserwerbs kündigen. Dies erfordert die Eintragung in das Grundbuch.


LG Flensburg, 01.10.2007 - Az: 1 T 50/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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