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Beleidigende SMS – Kündigungsgrund?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann ein Vermieter nachweisen, daß gravierend beleidigende Kurznachrichten (SMS) von seinem Mieter gesendet wurde, so ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist nicht notwendig.


LG Berlin, 22.02.2005 - Az: 63 S 410/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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