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Kündigung per Einschreiben sofort abholen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kündigt ein Mieter per Einschreiben, so kann ein fristgerechter Eingang nicht dadurch verhindert werden, daß der Vermieter das Einschreiben tagelang nicht bei der Post abholt. Nach Ansicht des Gerichts muß der Vermieter das Einschreiben

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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