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Wenn der Mieter den Vermieter beleidigt: Kündigung gerechtfertigt?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beleidigt ein Mieter den Vermieter oder dem Vermieter nahestehende Personen grob, so kann hierdurch das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien unwiderruflich zerstört werden.

Dem Vermieter kann in diesem Fall eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden, sodass dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt sein kann.


LG Coburg, 03.09.2004 - Az: 32 S 65/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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