Beleidigt ein Mieter den Vermieter oder dem Vermieter nahestehende Personen grob, so kann hierdurch das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien unwiderruflich zerstört werden.
Dem Vermieter kann in diesem Fall eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden, sodass dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt sein kann.
Dem Vermieter kann in diesem Fall eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden, sodass dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt sein kann.
LG Coburg, 03.09.2004 - Az: 32 S 65/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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