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Verdacht auf Gesundheitsgefährdung – Kündigung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bereits der begründete Verdacht einer nicht unerheblichen Gesundheitsgefährdung - im vorliegenden Fall aufgrund von Schimmelbildung - ist für eine Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Mieters ausreichend, so das Gericht.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal